Beschreibung
Die originale Lenkgeometrie bleibt erhalten – ohne Verlust des korrekten Spurdifferenzwinkels. Lenkanschäge am Achskörper müssen nicht entfernt werden. Somit bleibt ein Rückbau möglich.
Arbeiten an Lenkungsteilen erfordern spezielle Fachkenntnisse und Fähigkeiten sowie Verständnis der Lenkgeometrie und sollten durch eine erfahrene Fachwerkstatt oder einen erfahrenen KFZ-Mechaniker vorgenommen werden. Umbau und Technische Abnahme sind auch in unserer Partnerwerkstatt möglich.
Da oft auch weitere technische Änderungen vorgenommen wurden (z.B. Rad-/Reifenkombination, Lenkrad, Tieferlegung, schmale Achse etc.), ist in Deutschland eine Technische Abnahme unter Berücksichtigung der weiteren Umbauten nach StVZO §19(2) vorgeschrieben. Es existiert ein TÜV-Teilegutachten einer in bedeutenden Merkmalen ähnlichen frühen Version, das als Vergleichsgutachten zur Technischen Abnahme mitgegeben werden kann. Zur Klärung mit einem KFZ-Sachverständigen senden wir gern die Einbauanleitung vorab. Die Lenkung erfüllt die strengen Voraussetzungen der zeitgenössisch historischen Zulassung für Fahrzeuge mit EZ ab 09/63 bzw. als sicherheitsrelevante Ausnahme.




